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DGUV Prüfungen

Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3

In Deutschland ist die Prüfung von elektrischen Geräten gemäß der DGUV Vorschrift 3 für Firmen und öffentliche Einrichtungen Pflicht. Viele kennen diese Prüfung noch unter dem Bergriff "BGV-A3 Prüfung". Kaffeemaschine, Computer, Steckdosenleiste oder Bohrmaschine, fast alles was einen Stromstecker hat, muss geprüft werden. Wir übernehmen für Sie die Organisation und Durchführung der Prüfung auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften. Jeder Prüfling erhält von uns eine Prüfplakette und ein Prüfprotokoll mit allen relevanten Daten.

Welche Betriebsmittel müssen gepüft werden?

Laut §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind “elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.”

Wir haben uns regional auf die Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln in kleinen bis mittlel großen Firmen und öffentlichen Einrichtugen wie z.B. Verwaltungen und Feuerwachen spezialisiert. Ortsveränderliche Betriebsmittel sind elektrische Geräte, die sich an einen anderen Platz tragen lassen. Zum Beispiel:

  • Bohrmaschine
  • Computer
  • Monitor
  • Drucker
  • Heizlüfter
  • Kaffemaschine
  • Wasserkocher

etc.